Häufig gestellte Fragen

Haben Sie Fragen zur Einlösung Ihres Rezepts oder zu bestimmten Themen wie Brustversorgung, Kompressionstherapie oder Perücken? Wir helfen Ihnen gerne weiter und beantworten hier schon mal die häufigsten Fragen. Für weitere Fragen oder Anliegen sind wir Ihnen auch gerne telefonisch oder per Mail behilflich.

Fragen zum ärztlichen Rezept & Krankenkasse

Wie lange ist ein ärztliches Rezept gültig?

Das Kassenrezept ist ab Ausstellungsdatum 28 Tage gültig. Ein Privatrezept ist im Normalfall drei Monate lang gültig. Einschränkungen können sich aber beispielsweise durch weitere Anweisungen des Arztes oder der Ärztin ergeben.

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Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für folgende Artikel:

• Bademode: alle 36 Monate | Mit einem Zuschuss von bis zu 50 Euro
• Spezial BHs: 2 pro Jahr mit je 40 Euro Zuschuss (auf den genauen Versorgungszeitraum ist hierbei zu achten)
• Epithesen / Ausgleichsteile: alle 24 Monate (je nach Modell) übernimmt die Kasse alles, bei einer höherwertigere Versorgung mit Eigenanteil
• Kompressions-BH: 1 x + Wechselversorgung
• Lymphentlastungsbandage: 1 x + Wechselversorgung
• Kompression Rund/Flachstrick: halbjährlich
• Perücken: bis zu zwei Modelle im Jahr
• Anziehhilfen für Kompression: bei entsprechenden Indikationen, wie z.B. Arthritis

Da die Erstattungen von Krankenkasse zu Krankenkasse abweichen, erkundigen Sie sich bitte, welchen Leistungsanspruch Sie haben und in welcher Höhe Ihre Krankenkasse die Kosten übernimmt.

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Was übernimmt die Krankenkasse bei einer Perücke?

Bei einer Erkrankung (wie z.B. bei Alopezie) oder einer Therapie (wie z.B. einer Chemotherapie), die mit erheblichen Haarausfall einhergeht, bezuschusst Ihre Krankenkasse ganz oder teilweise eine Perücke. Da der Zuschuss je Krankenkasse stark abweichen kann, prüfen wir mittels eines Kostenvoranschlags die Höhe der Erstattung. Hierzu benötigen wir ein gültiges Rezept. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihre behandelnde Ärztin. Sie stellt Ihnen das richtige Rezept aus.

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Wie oft bekomme ich medizinische Kompressionsstrümpfe auf Rezept?

In der Regel erstatten die gesetzlichen Krankenkassen zwei Versorgungen pro Jahr. Dabei übernehmen sie einen Großteil der Kosten. Bei täglichem Tragen und Waschen lässt der Kompressionsdruck langsam nach. Deshalb besteht die Möglichkeit, alle sechs Monate ein neues Paar Kompressionsstrümpfe oder eine Strumpfhose – die sogenannte „Folgeversorgung“ – zu erhalten. Ihr Arzt kann Ihnen diese bei medizinischer Notwendigkeit verordnen.

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Mit welchen Krankenkassen arbeiten wir zusammen?

Wir rechnen mit fast allen privaten und gesetzlichen Krankenkassen ab. Wenn Sie ein Kassenrezept haben, können Sie es direkt bei uns im Laden einlösen – wir kümmern uns um den Rest. Sie können Ihr Rezept auch bei einer Bestellung in unserem Onlineshop einlösen: einfach ein Foto davon hochladen und das Original-Rezept per Post an uns. Hier finden Sie eine Anleitung dazu.

Wenn Sie privat versichert sind, können Sie Ihr Privatrezept selbstverständlich auch bei uns einlösen. Für die Kostenübernahme setzen Sie sich bitte direkt mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung.

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Erhalte ich auch ein zweites Paar Kompressionsstrümpfe auf Rezept?

Wenn Sie Ihre Kompressionstherapie beginnen, kann Ihnen der Arzt unter anderem aus hygienischen Gründen zusätzlich zum ersten Paar ein zweites Paar medizinische Kompressionsstrümpfe verschreiben. Hier muss auf dem Rezept „Wechselversorgung aus hygienischen Gründen“ angegeben sein.

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